Auf- und Abstiegsregelungen - Fußball-Kreis Iserlohn
(Saison 2014/2105)
Kreisliga A:
Aufstieg: Der Meister der Kreisliga A steigt zur Bezirksliga auf.
Abstieg: Bei 0 Absteiger (Spalte 1) aus der Bezirksliga steigen der Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte ab. Bei 1 und 2 Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 2 + 3) steigt der Tabellenvierzehnte, Tabellenfünf-zehnte und der Tabellensechszehnte in die Kreisliga B (West/Ost) ab. Bei 3 Absteigern (Spalte 4) aus der Bezirksliga steigen der Tabellendreizehnte, Tabellenvierzehnte, Tabellenfünfzehnte und der Tabellen-sechszehnte ab. Bei 4 Absteigern (Spalte 5) aus der Bezirksliga steigen der Tabellenzwölfte, Tabellenvierzehnte, Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte ab.
Kreisliga B:
Aufstieg: Der Meister der Kreisliga B - West und - Ost (Spalte 1 - 5) steigt in die Kreisliga A auf. Steigen 0 oder 1 Mannschaften aus der Bezirksliga ab (Spalte 1 + 2) ermitteln die Zweitplatzierten der Kreisliga B - Ost und - West in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Aufsteiger zur Kreisliga A.
Abstieg: Die Tabellensechzehnten der Kreisliga B - West und - Ost steigen in die Kreisliga C - West und - Ost ab. Steigen 0 Mannschaften aus der Bezirksliga ab (Spalte 1) ermitteln die Tabellenfünfzehnten der Kreisliga B - West und - Ost in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Absteiger aus der Kreisliga B. Steigen 1-3 Mannschaften aus der Bezirksliga ab, steigen die 2 Tabellenletzten der beiden B-Kreisligen in die Kreisliga C ab. Steigen 4 Mannschaften aus der Bezirksliga ab, ermitteln die Tabellenvierzehnten der Kreisliga B - Ost und - West in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 5. Absteiger zur Kreisliga C.
Kreisliga C:
Aufstieg: Die Meister der Kreisliga C - West und Kreisliga C - Ost (Spalte 1 - 5) steigen in die Kreisliga B auf. Bei 0 und 1 Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 1 und 2) steigen die Zweitplatzierten in die Kreisliga B auf. Bei 2 Absteigern aus der Bezirksliga ermitteln die weitplatzierten der Kreisliga C - West und - Ost (Spalte 3) in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3.Aufsteiger zur Kreisliga B.
Zusätzliche Aufsteiger bei Vereinsfusion bzw. -auflösung oder Kreiswechsel:
Der Kreisfußballausschuss behält sich vor, bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Fusionen bzw. Vereinsauflö-sungen oder Kreiswechsel die fehlenden Mannschaften in der jeweiligen Kreisliga aufzufüllen. Hierzu werden in Entscheidungsspielen Nachrücker ermittelt. Hierzu erolgt eine gesonderte Regelung.
Bestand an Mannschaften | 16 | 16 | 16 | 16 | 16 |
Absteiger aus Bezirksliga | 0 | +1 | +2 | +3 | +4 |
Aufsteiger zur Bezirksliga | -1 | -1 | -1 | -1 | -1 |
Absteiger zur Kreisliga B | -2 | -3 | -3 | -4 | -5 |
Aufsteiger aus Kreisliga B | +3 | +3 | +2 | +2 | +2 |
Bestand an Mannschaften | 16 | 16 | 16 | 16 | 17 |
Aufstieg: Der Meister der Kreisliga A steigt zur Bezirksliga auf.
Abstieg: Bei 0 Absteiger (Spalte 1) aus der Bezirksliga steigen der Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte ab. Bei 1 und 2 Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 2 + 3) steigt der Tabellenvierzehnte, Tabellenfünf-zehnte und der Tabellensechszehnte in die Kreisliga B (West/Ost) ab. Bei 3 Absteigern (Spalte 4) aus der Bezirksliga steigen der Tabellendreizehnte, Tabellenvierzehnte, Tabellenfünfzehnte und der Tabellen-sechszehnte ab. Bei 4 Absteigern (Spalte 5) aus der Bezirksliga steigen der Tabellenzwölfte, Tabellenvierzehnte, Tabellenfünfzehnte und der Tabellensechszehnte ab.
Kreisliga B:
Bestand an Mannschaften (gesamte Kreisliga B) |
32 | 32 | 32 | 32 | 32 |
Absteiger aus Kreisliga A |
+2 | +3 | +3 | +4 | +5 |
Aufsteiger zur Kreisliga A |
-3 | -3 | -2 | -2 | -2 |
Absteiger zur Kreisliga C | -3 | -4 | -4 | -4 | -5 |
Aufsteiger aus Kreisliga C | +4 | +4 | +3 | +2 | +2 |
Bestand an Mannschaften (gesamte Kreisliga B) | 32 | 32 | 32 | 32 | 32 |
Aufstieg: Der Meister der Kreisliga B - West und - Ost (Spalte 1 - 5) steigt in die Kreisliga A auf. Steigen 0 oder 1 Mannschaften aus der Bezirksliga ab (Spalte 1 + 2) ermitteln die Zweitplatzierten der Kreisliga B - Ost und - West in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Aufsteiger zur Kreisliga A.
Abstieg: Die Tabellensechzehnten der Kreisliga B - West und - Ost steigen in die Kreisliga C - West und - Ost ab. Steigen 0 Mannschaften aus der Bezirksliga ab (Spalte 1) ermitteln die Tabellenfünfzehnten der Kreisliga B - West und - Ost in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3. Absteiger aus der Kreisliga B. Steigen 1-3 Mannschaften aus der Bezirksliga ab, steigen die 2 Tabellenletzten der beiden B-Kreisligen in die Kreisliga C ab. Steigen 4 Mannschaften aus der Bezirksliga ab, ermitteln die Tabellenvierzehnten der Kreisliga B - Ost und - West in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 5. Absteiger zur Kreisliga C.
Kreisliga C:
Aufstieg: Die Meister der Kreisliga C - West und Kreisliga C - Ost (Spalte 1 - 5) steigen in die Kreisliga B auf. Bei 0 und 1 Absteiger aus der Bezirksliga (Spalte 1 und 2) steigen die Zweitplatzierten in die Kreisliga B auf. Bei 2 Absteigern aus der Bezirksliga ermitteln die weitplatzierten der Kreisliga C - West und - Ost (Spalte 3) in einem Entscheidungsspiel auf neutralem Platz den 3.Aufsteiger zur Kreisliga B.
Zusätzliche Aufsteiger bei Vereinsfusion bzw. -auflösung oder Kreiswechsel:
Der Kreisfußballausschuss behält sich vor, bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Fusionen bzw. Vereinsauflö-sungen oder Kreiswechsel die fehlenden Mannschaften in der jeweiligen Kreisliga aufzufüllen. Hierzu werden in Entscheidungsspielen Nachrücker ermittelt. Hierzu erolgt eine gesonderte Regelung.