Weniger Werbung?
Registrier dich hier kostenlos als User von sauerlandfussball.de:
Registrierung
Gast
 
  [ Registrieren ]
Kontakt
Kontakt
Standort:  Startseite > Diskussionsforum > News > FLVW: Auf- und Abstiegsregelungen geklärt > Seite 2
Samstag, 27. April 2024
Das Fußball-Forum für das Sauerland
Suche | Beiträge von Heute | Unbeantwortete Beiträge
 
    Foren-Übersicht -> News -> FLVW: Auf- und Abstiegsregelungen geklärt

Autor Beiträge
carstenk    Offline
Leistungsträger


Angemeldet: 22.04.2008
Beiträge: 263
Verein: BW Dedinghausen




#16 - Re: FLVW: Auf- und Abstiegsregelungen geklärt

So da wir jetzt langsam Tabellen haben die Tendenzen andeuten, habe ich mir mal die Mühe gemacht die Möglichkeiten durchzurechnen. Dabei ist mir als erstes aufgefallen, dass die Regelungen des FLVW [3] nicht alle Fälle erfassen:
Laut Regelung, können maximal 8 Teams aus der NRW-Liga in die Oberliga Westfalen rutschen.Hier sind allerdings 9 Kandidaten: Siegen, Bielefeld II, Hüls, Rhynern, Dornberg, Schermbeck, Erndtebrück, Herne und Ahlen.Dazu könnte noch ein Team aus der Regionalliga absteigen, wenn alle drei Westvereine aus der 3.Liga absteigen [1] oder wenn Bochum aus der 2.Liga absteigt, da nur Reservemannschaften von Erst- und Zweitligisten in der neuen Regionalliga West spielen dürfen [1].
Daher kann Bielefeld II auch nicht in die Regionalliga aufsteigen.
Im schlimmsten Fall wären also schon 10 Plätze in der neuen Oberliga Westfalen vergeben.

So Stand jetzt (auch wenn Begriffe wie feststehen und sicher vorkommen so kann das alles morgen wieder falsch sein):

OBERLIGA WESTFALEN  18 Mannschaften
Durch die Siege von Bochum und Siegen heute stehen 8 Teilnehmer für die Oberliga Westfalen fest.
Das hat zur Folge, dass die Plätze 2-5 der Westfalenligen sicher nachrücken (ein oder beide Sechsten könnten nachrücken, wenn ein oder beide Westfalenligameister ihre Entscheidungsspiele zur Regionalliga gewinnen [5]).

WESTFALENLIGEN 2*16=32 Mannschaften
Die restlichen Teams bis zu dem Platz 14 der Westfalenligen bilden den Grundstock der neuen Westfalenliga, dazu kämen Landesligameister und -vizemeister. Auch nachrücken würden 4-6 weitere Landesligisten (also 4 von 5 Dritten, alle Dritten oder alle Dritten und einer der fünf Vierten)

LANDESLIGEN 4*16=64 Mannschaften
Die Plätze 14-18 der Westfalenligen steigen in die Landesliga ab (das sind nur sieben Teams da die WL 2 nur 17 Teams hat [4]) dazu kommen die 15 Bezirksligameister und ein Großteil der alten Landesligisten ohne die Plätze 14 und dahinter.Zusätzlich müssten jetzt noch 7-9 Mannschaften aus der Landesliga absteigen. Also die Mannschaften auf Platz 14 und 2-4 der 5 Mannschaften auf Platz 13.
RW Ahlen II hat zum zweiten mal in Folge vor der Saison zurückgezogen [4] und kann daher nach Spielordnung WFLV §52 Absatz 1 nur in der untersten Klasse seines Kreises beginnen.
Daher fällt ein Absteiger weg. [2]

BEZIRKSLIGEN 12*18=216 Mannschaften
In den Bezirksligen sind dann die 46 Aufsteiger aus den Kreisligen und die 26 bis 28 Landesligaabsteiger. Bleiben noch die Mannschaften auf den Plätzen 2-10 und eine bis drei der 15 Elftplazierten.Anders gesagt die Mannschaften auf den Plätzen 12 aufwärts steigen sicher ab (bei 16er Ligen die letzten 5 und bei 17er Ligen die lezten 6) Dazu würden 2 bis 4 Spiele ausgelost von Mannschaften auf Platz 11 die gegen den Abstieg spielen würden.
Für die Kreisligen hängt es jetzt an den lokalen Regelungen und der Anzahl der Bezirksligisten aus dem eigenen Kreis, die es erwischt.
Quellen:
[1]DFB OM 5 2011
[2]Spielordnung WFLV
[3]Staffeleinteilung FLVW 2011/12
[4]Auf- und Abstiegsregelung FLVW 2011/12
[5]Auf- und Abstiegsregelung NRW Liga WFLV OM 5/2011
Ciao Carsten


Dieser Beitrag wurde zuletzt geändert von carstenk - 29.10.2011 - 01:30 Uhr
  29.10.2011 - 01:24 Uhr
 
Babi    Offline
Ehrenpräsident


Angemeldet: 10.10.2008
Beiträge: 2388
Verein: kein Verein



#17 - Re: FLVW: Auf- und Abstiegsregelungen geklärt

Sehr guter, informativer Beitrag zum aktuellen Stand, carstenk. Die Mühe kann ich mir gut vorstellen, als ich kürzlich eine Zusammenfassung dieser Regelung erstellte, habe ich einige Stunden damit verbracht. Das fand ich auch kurios, dass die Regelung nicht alle Fälle berücksichtigt, weil nun doch 9 Mannschaften aus Westfalen in der NRW-Liga spielen (anscheinend ist die nachträgliche Eingruppierung von RW Ahlen nicht bedacht worden).

Ein paar kurze Hinweise möchte ich noch geben: Die Abstiegsregelung der Westfalenliga ist sozusagen "starr" ["Die vier Tabellenletzten jeder Staffel steigen zur Landesliga ab."], hat also nichts mit der Ligengröße zu tun. Es werden daher auf jeden Fall 8 Mannschaften aus der Westfalenliga absteigen.

Auch die Regelung selbst ist meines Wissens starr. Wenn z.B. im schlechtesten Fall nur 9 Nachrücker (5x 2., 4x 3.) aus den Landesligen in die Westfalenligen aufsteigen, werden auch 10 Mannschaften zusätzlich aus der Landesliga in die Bezirksliga absteigen. In diesem Fall, weil es genau aufgeht, Platz 12 und 13 zusätzlich zu den regulären Absteigern auf Platz 14-16. Hierbei finde ich es kurios, dass die Ermittlung der zusätzlichen Absteiger aus den Landesligen nicht geregelt ist. In der Regelung findet sich nur der Satz:

"Die Anzahl der möglichen zusätzlichen Absteiger in die Bezirksliga ist abhängig von der Anzahl der Nachrücker aus den Landesligen in die Westfalenliga (siehe o. a. Zahlenspiegel)."

Im Zahlenspiegel steht aber nur die Anzahl der zusätzlichen Absteiger. Ich kann nur annehmen [falls es jemand weiss oder mir sagen kann, wo es steht, wäre ich für einen kurzen Hinweis sehr dankbar], dass deren Ermittlung analog zur Ermittlung der Nachrücker in die Westfalenliga - also mit Entscheidungsspielen - ablaufen wird.

Diese Starrheit zieht sich auch bis in die Regelung für die Bezirksliga durch. Diese ist an die "zusätzlichen Absteiger aus den LL" sozusagen gekettet. Wenn - um obiges Beispiel weiterzuführen - demnach 10 Mannschaften zusätzlich aus der Landesliga absteigen, werden auch 35 Mannschaften zusätzlich die Bezirksliga nach unten verlassen müssen. Neben Platz 12 und 13 also auch 5 Mannschaften auf Platz 11, die in 5 Entscheidungsspielen ermittelt würden.

Der völlig richtige Hinweis auf den Zwangsabstieg von RW Ahlen II in die KL C Beckum (sofern der Verein die Mannschaft 2012/13 meldet), ist nach meinem Verständnis ein Sonderfall, der leider keiner Mannschaft in der Bezirksliga helfen wird. Er wird lediglich, da es nur 14 statt 15 reguläre Absteiger aus den Landesligen in die Bezirksligen gibt, zu einer Verringerung der Mannschaftszahl der Bezirksligen 2012/13 von 216 auf 215 Mannschaften führen.

Dies soll keine Kritik sein, carstenk, sondern lediglich als Ergänzung dienen, um vielleicht noch etwas mehr Licht in dieses Dickicht zu bringen, welches diese Auf- und Abstiegsregelung umgibt.

  30.10.2011 - 01:39 Uhr
 
carstenk    Offline
Leistungsträger


Angemeldet: 22.04.2008
Beiträge: 263
Verein: BW Dedinghausen




#18 - Re: FLVW: Auf- und Abstiegsregelungen geklärt

Also laut Seite 3:

Zitat:
Sollte der Altbestand der Westfalenligen größer oder kleiner als 36 sein,
ändern sich die jeweiligen Spalten der Zahlenspiegel entsprechend.


Das sollte auch für die Absteiger gelten.

Diese Starrheit sehe ich nicht, da dort steht Absteiger in die Bezirksliga und RW Ahlen II steigt aus der Landesliga ab (da stimmt es) aber halt nicht in die Bezirksliga.

Die Zahlenspiegel sind meiner Meinung nach immer abhängig von tatsächlichen Absteigern oder Aufsteigern gemäß Spielordnung WFLV. Siehe dort $52 Punkt 5 und 6.

Die Entscheidungsregelung für die Landesligisten würde mich auch mal interessieren.

Ciao Carsten

  30.10.2011 - 19:32 Uhr
 
Anzeige
Anzeige:  
 
 
 
Babi    Offline
Ehrenpräsident


Angemeldet: 10.10.2008
Beiträge: 2388
Verein: kein Verein



#19 - Re: FLVW: Auf- und Abstiegsregelungen geklärt

Das sehe ich anders. Das Zitat bezieht sich wie angegeben nur auf den "Altbestand der Westfalenligen", was Zeile 1 der Regelung entspricht. Dieser sinkt auf 35 und beeinflußt nur die Summenzeile "Bestand" am Ende der Regelung der Westfalenligen, welcher dann nur 31 betragen wird. Anders ist es mit dem umgekehrten Fall - größerer Bestand -, da hier die Regelung ausgeführt ist: "In den Staffeln mit 19 Vereinen steigen die fünf Tabellenletzten zur Landesliga ab." Dann würde sich neben dem "Altbestand der Westfalenligen", z.B. auf 37, auch die Anzahl der Absteiger auf 9 erhöhen, sodass am Ende der "Bestand" wieder bei 32 läge.

Aber das ist nur meine Interpretation, weil es nicht anders ausgeführt ist. Denn wer wollte entscheiden, ob sich bei einer geringeren Zahl an Mannschaften (wie jetzt 35) die Anzahl der Absteiger verringert oder die Anzahl der Aufsteiger aus den Landesligen erhöht [so war es ja in den vorherigen Jahren: "Sollte die Anzahl von 36 Mannschaften der Westfalenliga nicht erreicht werden, tragen die Tabellenzweiten der Landesliga eine Aufstiegsrunde um die freien Plätze aus."] Gestützt wird dies leider auch nur durch eine kurze Info vom diesjährigen Staffeltag in Erndtebrück (>>Klick<<):

derwesten.de hat folgendes geschrieben:
Trotz der Verkleinerung der Spielklasse von 18 auf 17 Vereine wird es in der Fußball-Westfalenliga 2 wieder vier Absteiger geben.

Dies war die für manche unerfreuliche Botschaft beim Staffeltag in Erndtebrück, wo der Meister der vergangenen Saison ein guter Gastgeber für die Vereinsvertreter war."

Der Zahlenspiegel bei der Regelung der Bezirksligen verändert sich wegen RW Ahlen II natürlich, aber aus meiner Sicht nur bei den "Absteigern aus der Landesliga", deren Zahl von 15 auf 14 sinkt. Die anderen Zahlen sind davon nicht betroffen. Das ist meiner Meinung nach auch das Ärgerliche für die jetzigen Bezirksligisten; wären diese Absteiger (also die regulären und die zusätzlichen) zusammengefasst dargestellt, würde ich Dir beipflichten, da dann die Spalte mit der tatsächlichen Anzahl der Absteiger greifen würde.

Eigentlich sollten die Auf- und Abstiegsregelungen ja schon so abgefasst sein, dass aus ihnen eindeutig hervorgeht, wie der Auf- und Abstieg geregelt ist. Wie man hier bei uns beiden sieht, ist dies leider nicht ganz der Fall. Wir tauschen ja nur unsere Meinungen aus, hoffentlich wird es bei den betroffenen Vereinen nicht für größeren Unmut sorgen.


Dieser Beitrag wurde zuletzt geändert von Babi - 30.10.2011 - 23:53 Uhr
  30.10.2011 - 23:51 Uhr
 

    Foren-Übersicht -> News -> FLVW: Auf- und Abstiegsregelungen geklärt

Seite 2 von 2

 
 

Seitenaufbau in 0.082458 Sekunden