Der Westdeutsche Fußball- und Leichatlethikverband (WFLV) hat für die kommende Saison ein paar neue Regeln bekannt gegeben, welche natürlich auch für das Fußball-Sauerland gelten. Ab dem 1. Juli 2014 können und dürfen Studenten, Berufspendler und natürlich auch alle vergleichbaren Gruppen, die regelmäßig zwischen zwei Orten pendeln, ein Zweitspielrecht für einen anderen Verein bekommen und somit die Einsatzberechtigung für 2 Vereine gleichzeitig erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Strrecke zwischen Stammverein und Zweitverein mindestens 100 km (kürzester Fahrweg) beträgt.
Zweitspielrecht für Herren-Fußballer kommt
Die Einsatzberechtigung gilt bei Herren nur, wenn die erste Herrenmannschaft höchstens in der Kreisliga A spielt. Spielerinnen können in jeder Klasse spielen. Das Zweitspielrecht gilt immer für eine Saison und muss bis spätestens 31.3. des jeweiligen Jahres neu beantragt werden. Ein Verein kann maximal 2 für Spieler ein Zweitspielrecht erhalten.
Das Zweitspielrecht wird ohne Wartefrist sofort erteilt, kann jedoch für die laufende Saison bis maximal zum 31.3. beantragt werden und gilt nicht für Entscheidungs-, Relegations- und Aufstiegsspiele des Zweitvereins. Der Spieler kann an einem Wochenende von Freitag bis Sonntag nur an einem Spiel eines der beiden Vereine teilnehmen.
Eine weitere Neuerung zur neuen Saison: Ist bei so genannten Vertragsamateuren ein Spielervermittler bei den Verhandlungen involviert, so ist dessen Name in den Verträgen aufzuführen.
Quelle: Kreis Arnsberg