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Trainer2te
Ehrenpräsident
Angemeldet: 19.07.2011
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Verein: SG Berge/Calle-Wallen
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#76 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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Mal ne Frage bezüglich Pflichspielberechtigung:
Spieler X hat sich bei Verein A rechtzeitig (vor dem 30.06.) abgemeldet. Verein B versäumt es den Spieler bis zum 31.08. anzumelden. Der Spieler X darf somit für Verein B erst ab dem 08.12.12 Pflichtspiele bestreiten.
Jetzt möchte Spieler X wieder zu Verein A zurück, weil laut Aussage der Passstelle er dort sofort wieder spielberechtigt ist.
Also wird alles wie die Passstelle es möchte denen zugesandt (Pass, neuer Passantrag, Bescheinigung darüber das Spieler X für Verein B kein einziges Pflicht- bzw Freundschaftsspiel bestritten hat)
Nun wird der Spieler für Verein A spielberechtigt, allerdings Pflichtspiele erst ab dem 18.12.12.
War das nun ne Fehlauskunft am Telefon (dort wurde es 2 verschiedenen Personen von 3 unterschiedlichen Mitarbeitern erklärt) oder hat die Person die das eben bearbeitet hat nur versehentlich etwas falsch eingegeben?
Machen kann man da ja vor Montag wahrscheinlich eh nichts gegen.
Aber weiß jemand hier was richtig ist?
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05.10.2012 - 17:35 Uhr
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Kuhli
Spielmacher
Themenstarter
Angemeldet: 05.06.2011
Beiträge: 367
Verein: TuS Bruchhausen
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#77 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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Spielordnung hat folgendes geschrieben: § 22 Wegfall der Wartefristen für Amateure
In den folgenden Fällen ist die Spielerlaubnis gemäß § 15 unabhängig
von der Zustimmung oder Nichtzustimmung des abgebenden
Vereins ohne Einhaltung einer Wartefrist zu erteilen:`
1. für den alten Verein, wenn ein Spieler die erfolgte Abmeldung
nach § 15 Abs. 1, Unterabsatz 3, wirksam widerrufen hat und
der Passstelle ein neuer Spielberechtigungsantrag, der
Nachweis über die erfolgte Abmeldung und eine schriftliche
Bestätigung des Spielers, dass er sich zwischenzeitlich bei
keinem anderen Verein angemeldet hat, vorgelegt werden;
2. für den alten Verein, wenn ein Spieler während einer Frist von
drei Monaten nach Abmeldung bei seinem alten Verein oder
während des Laufes seiner Wartefrist zu seinem alten Verein
zurückkehrt, ohne von dem neuen Verein in Pflichtspielen als
Spieler eingesetzt worden zu sein.
Hat ein Spieler bereits in Freundschaftsspielen für den neuen
Verein gespielt, kann die Wartefrist nur entfallen, wenn der neue
Verein der Rückkehr des Spielers zu seinem alten Verein
zustimmt.
Dem Antrag auf Erteilung der sofortigen Spielerlaubnis sind ein
neuer Spielberechtigungsantrag, der Nachweis über die Abmeldung
beim alten Verein, sofern er der Passstelle noch nicht
vorliegt, und der Nachweis über die Abmeldung bei dem
vorübergehend neuen Verein sowie eine Bestätigung des letzten
Vereins über das Nichtspielen in Pflichtspielen beizufügen.
Für den Fall des Einsatzes in Freundschaftsspielen hat der neue
Verein eine Erklärung abzugeben, ob er der Rückkehr des
Spielers zu seinem alten Verein zustimmt oder nicht;
Nach Absatz 2 würde ich sagen ist es falsch von der Passstelle oder?
Dieser Beitrag wurde zuletzt geändert von Kuhli - 05.10.2012 - 17:44 Uhr
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05.10.2012 - 17:43 Uhr
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micha
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Angemeldet: 27.02.2007
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05.10.2012 - 17:45 Uhr
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Trainer2te
Ehrenpräsident
Angemeldet: 19.07.2011
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#79 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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So ne Schei.. und ich hätte den Mann morgen wiklich gut gebrauchen können.
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05.10.2012 - 17:53 Uhr
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Trainer2te
Ehrenpräsident
Angemeldet: 19.07.2011
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#80 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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Darf man Spieler unter vorbehalt einsetzen?
Auf die Gefahr hin das wenn es rechtens war was die gemacht haben dann die Punkte eventuell weg sind?
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05.10.2012 - 19:02 Uhr
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micha
Administrator
Angemeldet: 27.02.2007
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05.10.2012 - 21:41 Uhr
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Trainer2te
Ehrenpräsident
Angemeldet: 19.07.2011
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#82 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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Denn werde ich wohl lieber sie sichere Variante ohne ihn.
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06.10.2012 - 10:26 Uhr
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Trainer2te
Ehrenpräsident
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#83 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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Gut das ich ihn nicht eingesetzt habe.
Er hat sich am 22.06. bei Verein A abgemeldet und dann erst am 24.09. den Passantrag bei Verein A ausgefüllt(Somit sind es 3 Monate und 2 Tage und deshalb ist er kein Rückkehrer mehr)
Einzig das Problem der Abmeldung bei Verein B bleibt, die Passstelle hat mir gesagt wir sollen dann auf den Pass warten und den mit zurück schicken. Daher kam der Verzug zu stande, denn ursrünglich begann das ganze den Donnerstag vorher (20.09.) was von der Zeit her in Ordnung gewesen wäre, nur leider hat mir am Telefon nie jemand was von den 3 Monaten mitgeteilt.
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08.10.2012 - 10:38 Uhr
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micha
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08.10.2012 - 10:42 Uhr
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Trainer2te
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#85 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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Wenn ich Vereinsverantwortlicher wäre würde ich das bestimmt auch kennen
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08.10.2012 - 10:48 Uhr
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Trainer2te
Ehrenpräsident
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#86 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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Aber eigentlich sagt doch dieser Teil nichts von den 3 Monaten aus, er wechselt nur innerhalb seiner Wartefrist oder??
Zitat:oder
während des Laufes seiner Wartefrist zu seinem alten Verein
zurückkehrt, ohne von dem neuen Verein in Pflichtspielen als
Spieler eingesetzt worden zu sein.
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08.10.2012 - 11:12 Uhr
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micha
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08.10.2012 - 11:20 Uhr
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Trainer2te
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#88 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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Aber ein oder bedeutet doch eigentlich das es eine alternative ist, somit wäre es nach meiner Auslegung entweder die 3 MOnate einzuhalten oder halt in der Wartefrist ohne Spiel
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08.10.2012 - 11:36 Uhr
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micha
Administrator
Angemeldet: 27.02.2007
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08.10.2012 - 11:51 Uhr
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Trainer2te
Ehrenpräsident
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#90 - Re: Fragen zur Spielordnung, Regeln, ect.
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Die Wartefrist ist die Zeit die er hat bis er Pflichtspiele für Verein B machen derf. Passantrag für Verein B ist ja, (nur zu spät) gestellt worden
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08.10.2012 - 11:53 Uhr
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