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Standort:  Startseite > News > Die überkreisliche Auf- und Abstiegsregelung 2011/12
Donnerstag, 25. April 2024

Die überkreisliche Auf- und Abstiegsregelung 2011/12

mit Kommentaren und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation

02.05.2012 - 07:27 Uhr • Babi • 10 Kommentare       

Auf- und Abstiegsregelungen - Sauerland FußballDie für die Saison 2011/12 verabschiedete überkreisliche Auf- und Abstiegsregelung des FLVW ist wegen der Umstrukturierung der Ligen im regionalen und überkreislichen Bereich (Einführung der Regionalliga West, Auflösung der NRW-Liga mit gleichzeitiger Wiedereinführung der Oberliga Westfalen sowie der Auflösung von einer der fünf Landesligen und von drei der 15 Bezirksligen Westfalens) die umfangreichste in der Geschichte des FLVW. Diese Regelung soll hier dargestellt werden, zum besseren Verständnis ist sie mit Kommentaren versehen. Auch die aktuelle Situation wird berücksichtigt, da sich zum Teil bereits Rückschlüsse auf die Aussichten der überkreislichen Vereine ziehen lassen. Für den gesamten Artikel klickt bitte auf

NRW-Liga:

Vorab ein kurzer, vereinfachter Blick auf die Auf- und Abstiegsregelung der NRW-Liga: Die Mannschaften auf den Plätzen 1-3 qualifizieren sich direkt für die neue Regionalliga West. Die Mannschaften auf den Plätzen 4-7 bestreiten Qualifikationsspiele gegen die vier Meister der Verbandsligen (hierunter sind auch die beiden Meister der Westfalenligen). Die Mannschaften ab Platz 8 werden den Oberligen der jeweiligen Landesverbände zugeordnet (in untenstehender Regelung werden sie als "Rückkehrer NRW-Liga" bezeichnet). Insgesamt 18 Mannschaften spielen in der NRW-Liga, davon 9 aus Westfalen. Die nachträgliche Eingliederung von RW Ahlen, die wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aus der 3. Liga abstiegen und keine Lizenz für die Regionalliga beantragten, in die NRW-Liga wurde bei der Erstellung untenstehender Regelung nicht berücksichtigt; daher sind dort maximal 8 (und nicht 9) Rückkehrer aus der NRW-Liga aufgeführt. Beim Eintreten dieses Falls - alle 9 westfälischen NRW-Ligisten kehren in die OL Westfalen zurück - greift dann die Regelung für 8 Rückkehrer aus der NRW-Liga, die OL Westfalen würde also aufgestockt.

Desweiteren sind Zweite Mannschaften von Vereinen der 3. Liga nicht berechtigt, in der (neuen) Regionalliga West zu spielen. Belegen solche Mannschaften die Plätze 1-7 der NRW-Liga, rücken die nachfolgenden Mannschaften jeweils nach. Aktuell trifft dies auf Alemannia Aachen II (Platz 5 in der NRW-Liga) zu -  Alemannia Aachen belegt in der 2. Liga einen Spieltag vor Schluss mit zwei Punkten Rückstand Platz 17, - für sie würde Platz 8 der NRW-Liga an den Qualifikationsspielen teilnehmen - sowie auf Arminia Bielefeld II (Platz 7 in der NRW-Liga), Arminia Bielefeld ist Drittligist, statt ihnen nähme Platz 9 an den Qualifikationsspielen teil.

Die überkreisliche Auf- und Abstiegsregelung des FLVW ist in vier Bereiche gegliedert: Oberliga (OL), Westfalenliga (WL), Landesliga (LL) und Bezirksliga (BL).

 

1. Oberliga Westfalen (OL)

Da den beiden Meistern der Westfalenligen die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich in Relegationsspielen für die neue Regionalliga West zu qualifizieren, existieren für die Zusammensetzung der OL Westfalen 2012/13 drei Varianten. Sie sind in folgenden Zahlenspiegeln dargestellt:


Variante 1 (kein WL qualifiziert sich für die RL)
Rückkehrer NRW-Liga....0...1...2...3...4...5...6...7...8
Meister WL............+2..+2..+2..+2..+2..+2..+2..+2..+2
Nachrücker WL........+16.+15.+14.+13.+12.+11.+10..+9..+8
OL Westfalen 2012/13..18..18..18..18..18..18..18..18..18

Variante 2 (ein WL qualifiziert sich für die RL)
Rückkehrer NRW-Liga....0...1...2...3...4...5...6...7...8
Meister WL............+1..+1..+1..+1..+1..+1..+1..+1..+1
Nachrücker WL........+17.+16.+15.+14.+13.+12.+11.+10..+9
OL Westfalen 2012/13..18..18..18..18..18..18..18..18..18


Variante 3 (zwei WL qualifizieren sich für die RL)
Rückkehrer NRW-Liga....0...1...2...3...4...5...6...7...8
Meister WL.............0...0...0...0...0...0...0...0...0
Nachrücker WL........+18.+17.+16.+15.+14.+13.+12.+11.+10
OL Westfalen 2012/13..18..18..18..18..18..18..18..18..18

 

Die Anzahl der Nachrücker aus den WL beträgt offiziell zwischen 18 und 8 Nachrückern. Bereits zu Saisonbeginn stand aufgrund der Regelung für die NRW-Liga fest, dass mindestens zwei der neun westfälischen NRW-Ligisten in die OL Westfalen zurückkehren werden (maximal 7 Mannschaften konnten sich aus der NRW-Liga für die Regionalliga qualifizieren), in allen drei Varianten kamen die Regelungen für 0 oder 1 Rückkehrer aus der NRW-Liga daher nicht in Betracht. Es hätte demnach maximal 16 Nachrücker aus den WL gegeben.

Betrachtet man die aktuelle Situation, wird es mit den SF Siegen wohl nur ein westfälischer NRW-Ligist schaffen, sich direkt für die neue Regionalliga West zu qualifzieren - sie stehen fünf Spieltage vor Schluss mit 7 Punkten Vorsprung auf den 4. und zwei Spielen weniger auf Platz 2. Aussichten auf die Qualifikationsspiele hat lediglich noch der VfB Hüls, der bei sechs ausstehenden Spielen mit 45 Punkten auf Platz 9 liegt (bei einem Abstieg von Alemannia Aachen würde dies reichen) und dabei 3 Punkte Rückstand auf den 8. Bergisch-Gladbach und 7 Punkte Vorsprung auf den 10. Rhynern aufweist, die bei ebenfalls noch sechs Spielen durchaus Hüls noch abfangen könnten. Tendenz [aus Sicht des Verfassers]: Maximal ein westfälischer NRW-Ligist wird an den Qualifikationsspielen teilnehmen. Daher ist mit mindestens sieben "Rückkehrern aus der NRW-Liga" (entspricht dem vorletzten Fall) in die neugegründete Oberliga Westfalen zu rechnen.

Welche der drei Varianten schließlich zur Anwendung kommt, entscheidet sich erst nach dem Austrag der Qualifikationsspiele, die direkt nach Saisonende (03.06.2012) für den 07.06. und 10.06.2012 vorgesehen sind.

 

2. Westfalenliga (WL)

Der Zahlenspiegel wurde an die aktuelle Mannschaftszahl der WL (35) angepasst. Die Sollzahl der Westfalenliga 2011/12 beträgt 36, diejenige der Saison 2012/13 32 Mannschaften. Da diese nicht erreicht wurde, auf die beschlossene Regelung aber keinen Einfluss hat, werden 2012/13 nur 31 Mannschaften in den beiden Westfalenligen spielen.

Westfalenligen 2011/12..35..35..35..35..35..35..35..35..35..35..35
Meister WL..............-2..-2..-2..-2..-2..-2..-2..-2..-2..-2..-2
Nachrücker in die OL...-18.-17.-16.-15.-14.-13.-12.-11.-10..-9..-8
Absteiger aus der WL....-8..-8..-8..-8..-8..-8..-8..-8..-8..-8..-8
Zwischensumme............7...8...9..10..11..12..13..14..15..16..17
Meister LL..............+5..+5..+5..+5..+5..+5..+5..+5..+5..+5..+5
Nachrücker aus der LL..+19.+18.+17.+16.+15.+14.+13.+12.+11.+10..+9
Westfalenligen 2012/13..31..31..31..31..31..31..31..31..31..31..31


Aufstieg: Auf jeden Fall nach oben verlassen die beiden Meister die WL. Die Anzahl der Nachrücker in die OL ist zum einen abhängig von den Varianten 1-3 der Regelung für die OL sowie zum anderen von den Rückkehrern der NRW-Liga in die OL Westfalen. Beispiele: Bei 10 Nachrückern qualifizieren sich die Mannschaften auf den Plätzen 2-6 beider WL für die OL Westfalen, bei 11 Nachrückern qualifiziert sich neben den Mannschaften auf den Plätzen 2-6 beider WL noch einer der beiden Tabellensiebten, welcher in einem Entscheidungsspiel ermittelt wird.

Zusatz: Aus der WL kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht die Regionalliga West oder die OL Westfalen aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt. [Anmerkung: Dieser Zusatz ist inzwischen hinfällig, da weder Paderborn 07 (2. Liga) noch Preußen Münster (3. Liga) - lediglich deren Zweite Mannschaften spielen in den Westfalenligen - nach derzeitigem Stand 2012/13 in der Regionalliga West oder der OL Westfalen spielen werden.]


Abstieg: An der Abstiegsregelung hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nichts geändert. Die letzten vier Mannschaften beider WL steigen in die LL ab. Sollte eine 1. Mannschaft durch Lizenzentzug in die WL eingruppiert werden, gilt eine dortige 2. Mannschaft automatisch als erster Absteiger.

3. Landesliga (LL)

Landesligen (neu 4 Staffeln mit je 16 Mannschaften)
Landesligen 2011/12.......80..80..80..80..80..80..80..80..80..80..80
Meister LL................-5..-5..-5..-5..-5..-5..-5..-5..-5..-5..-5
Nachrücker in die WL.....-19.-18.-17.-16.-15.-14.-13.-12.-11.-10..-9
Absteiger aus den LL.....-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15
Zwischensumme 1...........41..42..43..44..45..46..47..48..49..50..51
Absteiger aus der WL......+8..+8..+8..+8..+8..+8..+8..+8..+8..+8..+8
Meister Bezirksliga......+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15
Zwischensumme 2...........64..65..66..67..68..69..70..71..72..73..74
Zusätzl. Abst. aus der LL..0..-1..-2..-3..-4..-5..-6..-7..-8..-9.-10
Landesligen
2012/13.......64..64..64..64..64..64..64..64..64..64..64

Aufstieg: Die Meister der fünf LL steigen ohne weiteres zur WL auf, zusätzlich rücken offiziell 19 - tatsächlich aber maximal nur 17 - bis 9 Mannschaften aus der LL in die WL nach. Zur besseren Übersicht ist eine kleine Zusatztabelle eingefügt, in der dargestellt wird, welche Auswirkungen die Anzahl der Nachrücker in die WL auf den Platz in den fünf LL hat: Je nach Anzahl steigen die Mannschaften des angegebenen Platzes direkt auf (Q), müssen Entscheidungsspiele durchführen (E) oder kommen für den Aufstieg nicht in Betracht (-).

Anzahl Nachrücker in die WL
LL......19.18.17.16.15.14.13.12.11.10..9
Platz 2..Q..Q..Q..Q..Q..Q..Q..Q..Q..Q..Q
Platz 3..Q..Q..Q..Q..Q..Q..Q..Q..Q..Q..E
Platz 4..Q..Q..Q..Q..Q..E..E..E..E..-..-
Platz 5..E..E..E..E..-..-..-..-..-..-..-

Die Entscheidungsspiele werden gemäß § 55 (5) SpO/WFLV im K.O.-System durchgeführt und durch Los ermittelt:

  • Bei 9 Nachrückern: 1 Entscheidungsspiel zwischen zwei Tabellendritten, der Sieger sowie die drei restlichen Tabellendritten rücken in die WL nach
  • Bei 11 Nachrückern: 4 Entscheidungsspiele zwischen den Tabellenvierten, der Sieger des 1. Spiels sowie die drei restlichen Tabellenvierten tragen ein Halbfinale und Finale aus, dessen Sieger rückt in die WL nach
  • Bei 12 Nachrückern: 3 Entscheidungsspiele zwischen den Tabellenvierten, der Sieger des 1. Spiels sowie die drei restlichen Tabellenvierten tragen ein Halbfinale aus, die beiden Sieger rücken in die WL nach
  • Bei 13 Nachrückern: 2 Entscheidungsspiele zwischen den Tabellenvierten, die beiden Sieger sowie der nicht an den Entscheidungsspielen beteiligte Verein rücken in die WL nach
  • Bei 14 Nachrückern: 1 Entscheidungsspiel zwischen zwei Tabellenvierten, der Sieger sowie die drei restlichen Tabellenvierten rücken in die WL nach
  • Bei 16 Nachrückern: 4 Entscheidungsspiele zwischen den Tabellenfünften, der Sieger des 1. Spiels sowie die drei restlichen Tabellenfünften tragen ein Halbfinale und Finale aus, dessen Sieger rückt in die WL nach
  • Bei 17 Nachrückern: 3 Entscheidungsspiele zwischen den Tabellenfünften, der Sieger des 1. Spiels sowie die drei restlichen Tabellenfünften tragen ein Halbfinale aus, die beiden Sieger rücken in die WL nach

Zusatz: Aus der Landesliga kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft nicht in die WL aufsteigen, wenn in dieser Spielklasse bereits eine Mannschaft desselben Vereins spielt. Anmerkung: Auch dieser Zusatz kommt nicht zur Anwendung, da die einzige Zweite Mannschaft eines Westfalenligisten - die Hammer SpVgg II - derzeit auf Platz 13 steht und somit eher absteigen wird als noch einen Platz zu belegen, der zum Aufstieg berechtigt.

Abstieg: Die drei Tabellenletzten (Platz 14-16) jeder Staffel steigen auf jeden Fall zur Bezirksliga ab. Die Anzahl der zusätzlichen Absteiger aus den fünf LL beträgt offiziell 0 bis 10, jedoch steht bereits fest, dass es mindestens 2 zusätzliche Absteiger geben wird. Die Ermittlung dieser zusätzlichen Absteiger ist (seltsamerweise) nicht genau geregelt, wird allerdings analog zur Ermittlung der zusätzlichen Aufsteiger in die WL durchgeführt werden [wie der Verfasser auf Nachfrage vom VFA erfuhr]. In den Fällen von 5 bzw. 10 zusätzlichen Absteigern aus der LL steigen demnach der Tabellendreizehnte bzw. der Tabellenzwölfte und -dreizehnte jeder LL direkt zusätzlich ab. In den anderen Fällen werden Entscheidungsspiele ausgetragen, hierbei nicht ausgeloste Mannschaften haben den Klassenerhalt erreicht:

  • Bei 2 zusätzlichen Absteigern: 2 Entscheidungsspiele zwischen vier Tabellendreizehnten, die beiden Verlierer steigen ab
  • Bei 3 zusätzlichen Absteigern: 3 Entscheidungsspiele zwischen den Tabellendreizehnten, der Sieger des 1. Spiels sowie die drei restlichen Tabellendreizehnten spielen ein Halbfinale, der Verlierer des 1. Spiels und die Verlierer im Halbfinale steigen ab
  • Bei 4 zusätzlichen Absteigern: 4 Entscheidungsspiele zwischen den Tabellendreizehnten, der Sieger des 1. Spiels sowie die drei restlichen Tabellendreizehnten tragen ein Halbfinale und Finale aus, der Verlierer des 1. Spiels, die Verlierer im Halbfinale und der Verlierer des Finales steigen ab
  • Bei 6 zusätzlichen Absteigern: 1 Entscheidungsspiel zwischen zwei Tabellenzwölften, der Verlierer steigt ab
  • Bei 7 zusätzlichen Absteigern: 2 Entscheidungsspiele zwischen vier Tabellenzwölften, die beiden Verlierer steigen ab
  • Bei 8 zusätzlichen Absteigern: 3 Entscheidungsspiele zwischen den Tabellenzwölften, der Sieger des 1. Spiels sowie die drei restlichen Tabellenzwölften spielen ein Halbfinale, der Verlierer des 1. Spiels und die Verlierer im Halbfinale steigen ab
  • Bei 9 zusätzlichen Absteigern: 4 Entscheidungsspiele zwischen den Tabellenzwölften, der Sieger des 1. Spiels sowie die drei restlichen Tabellenzwölften tragen ein Halbfinale und Finale aus, der Verlierer des 1. Spiels, die Verlierer im Halbfinale und der Verlierer des Finales steigen ab

4. Bezirksliga (BL)

Bezirksligen (neu 12 Staffeln mit je 18 Mannschaften)
Bezirksligen 2011/12......241.241.241.241.241.241.241.241.241.241.241
Meister Bezirksliga.......-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15.-15
Absteiger aus den BL......-46.-46.-46.-46.-46.-46.-46.-46.-46.-46.-46
Zwischensumme 1...........180.180.180.180.180.180.180.180.180.180.180
Absteiger aus den LL......+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15.+15
Zusätzl. Abst. aus der LL...0..+1..+2..+3..+4..+5..+6..+7..+8..+9.+10
Aufsteiger aus den KL.....+46.+46.+46.+46.+46.+46.+46.+46.+46.+46.+46
Zwischensumme 2...........241.242.243.244.245.246.247.248.249.250.251
Zusätzl. Abst. aus der BL.-25.-26.-27.-28.-29.-30.-31.-32.-33.-34.-35
Bezirksligen 2012/13......216.216.216.216.216.216.216.216.216.216.21
6

Aufstieg: Der Meister jeder Staffel steigt zur Landesliga auf.

Abstieg: Zunächst steigen die drei Tabellenletzten (Platz 14-16) jeder Staffel zur Kreisliga (KL) A ab. In den Staffeln mit 15 Mannschaften steigen die zwei Tabellenletzten (Platz 14 und 15), in den Staffeln mit 17 Mannschaften die vier Tabellenletzten (Platz 14-17) zur KL A ab. Insgesamt spielen 2011/12 241 Mannschaften in der Bezirksliga, neben zehn Staffeln mit 16 Mannschaften (je drei Absteiger) gibt es drei mit 17 (je vier Absteiger) sowie zwei mit 15 Mannschaften (je zwei Absteiger), sodass regulär 46 Mannschaften aus der Bezirksliga absteigen werden. Der obige Zahlenspiegel wurde entsprechend angepasst. Anmerkung: RW Ahlen II, 16. der LL 1, wurde zum zweiten Male in Folge zurückgezogen und wird daher gemäß § 52, Absatz 1, 2012/13 in die unterste Spielklasse - in ihrem Fall die KL C Beckum - eingruppiert werden. Die Anzahl der Absteiger aus den Landesligen verringert sich dadurch auf 14, zur Folge hat aber lediglich, dass sich die Gesamtanzahl der Mannschaften in den Bezirksligen 2012/13 auf 215 - statt 216 - verringert. Der obige Zahlenspiegel wurde hierfür nicht angepasst, um eine bessere Lesart der zusätzlichen Absteiger aus den BL  - denen die Sollzahl von 216 (18x12) Mannschaften zugrundeliegt - zu gewährleisten.

Die Anzahl der zusätzlichen Absteiger aus den BL ist abhängig von der Anzahl der zusätzlichen Absteiger aus den Landesligen in die Bezirksligen. Zur besseren Übersicht ist eine kleine Zusatztabelle eingefügt, in der dargestellt wird, welche Auswirkungen die Anzahl der zusätzlichen Absteiger aus den BL auf den Platz in den 15 BL hat. Je nach Anzahl steigen die Mannschaften des angegebenen Platzes direkt ab (A), müssen Entscheidungsspiele durchführen (E) oder kommen für den Abstieg nicht in Betracht (-):

Anzahl zusätzliche Absteiger aus den BL
BL.......25.26.27.28.29.30.31.32.33.34.35
Platz 11..-..-..-..-..-..-..E..E..E..E..E
Platz 12..E..E..E..E..E..A..A..A..A..A..A
Platz 13..A..A..A..A..A..A..A..A..A..A..A

Die Entscheidungsspiele werden gemäß § 55 (5) SpO/WFLV im K.O.-System durchgeführt und durch Los ermittelt:

25 - 29 zusätzliche Absteiger in die KL A bedeuten, dass zunächst pro Staffel eine Mannschaft mehr absteigt: Dies sind jene 15 Mannschaften, die Platz 13 belegen. Die restlichen zusätzlichen Absteiger (10-14) werden in einer Abstiegsrunde der auf Platz 12 stehenden Mannschaften im K.O.-System ermittelt:

zusätzliche Absteiger 10 11 12 13 14
1. Runde 6xE,3xF->6A 7xE,1xF->7A 7xE,1xF->7A 7xE,1xF->7A 7xE,1xF->7A
2. Runde 4xE,1xF->4A 4xE->4A 4xE->4A 4xE->4A 4xE->4A
3. Runde - - 1xE,2xF->1A 2xE->2A 2xE->2A
4. Runde - - - - 1xE->1A
E=Entscheidungsspiel, F=Freilos, A=Absteiger

 

Beispiel: Bei 12 restlichen zusätzlichen Absteigern werden in der 1. Runde 7 Entscheidungsspiele (E) ausgetragen, eine Mannschaft hat ein Freilos (F). Die 7 Verlierer (A) steigen ab. In der 2. Runde tragen die 7 Sieger der 1. Runde sowie die Mannschaft mit dem Freilos 4 Entscheidungsspiele aus, die 4 Verlierer steigen ab. In der 3. Runde wird noch ein Entscheidungsspiel ausgetragen, dessen Verlierer absteigt, 2 Mannschaften haben ein Freilos.

31 - 35 zusätzliche Absteiger in die KL A bedeuten, dass zunächst pro Staffel zwei Mannschaften mehr absteigen. Dies sind jene 30 Mannschaften, die Platz 12 und 13 belegen. Die restlichen zusätzlichen Absteiger (1-5) werden in Entscheidungsspielen der auf Platz 11 stehenden Mannschaften im K.O.-System ermittelt:

Pro restlichem zusätzlichen Absteiger wird ein Spiel ausgelost, dessen Verlierer absteigt, z.B. bei einem restlichen zusätzlichen Absteiger ein Spiel, bei fünf restlichen zusätzlichen Absteigern fünf Spiele. Jene Mannschaften, die hierbei nicht ausgelost werden, haben den Klassenerhalt erreicht.

Aufstieg zur Bezirksliga:
a) Je drei Aufsteiger stellen die Kreise Bochum, Dortmund und Recklinghausen.
b) Je zwei Aufsteiger stellen die Kreise Ahaus-Coesfeld, Bielefeld, Gelsenkirchen, Hagen, Münster-Warendorf, Siegen-Wittgenstein und Unna-Hamm.
c) Je einen Aufsteiger stellen die übrigen Kreise.

Zusatz (gilt für sämtliche überkreislichen Ligen):
Unter Ausnutzung von § 41 (3) und § 55 (5) SpO/WFLV wird verbindlich festgelegt, dass bei Punktgleichheit die Tordifferenz entscheidend ist. Bei Verzicht oder Nichtzulassung eines Aufsteigers oder Teilnehmers an Entschei-dungsspielen nimmt die nächstbestplazierte, aufstiegsbereite und zugelassene Mannschaft der jeweiligen Staffel deren Platz ein.

Weiterer Zusatz:
§ 6 SpO/DFB ist zu beachten. Vereine/Kapitalgesellschaften in Insolvenz gemäß § 6 SpO/DFB müssen von den Trägern der jeweiligen regionalen Ligen in die 5. Spielklassenebene eingeordnet werden.

 





 
 

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