Nachdem es bisher ja nur Bemerkungen auf Kreistagen gab, hier nun der echte Wortlaiut der Regeländerungen des WFLV aus der OM des WFLV 4/2013:
ROT = gestrichen
GRÃœN = neu
Der WFLV-Beirat hat auf Empfehlung des WFLV-Präsidiums gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 7 der Verbandssatzung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den nächsten Verbandstag, folgende Änderungen der Verbandssatzung, der Spielordnung und der Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen.
Verbandssatzung
§ 39 Strafbestimmungen
(1) Alle Formen des unsportlichen Verhaltens sowie unter Strafe gestellte Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des WFLV werden verfolgt. Das Nähere regeln insbesondere die Rechts- und Verfahrensordnung, die Spielordnung, das Statut für die Regionalliga West, die Schiedsrichterordnung, die Jugendordnung sowie die Schiedsgerichtsordnung.
Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch für die nächsten zwei Wochen, höchstens jedoch für zwei Pfl ichtspiele seines Vereins gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gilt § 9 RuVO.
Die automatische Sperre eines Spielers nach einem Feldverweis wegen der Roten Karte, der Gelb/Roten Karte oder nach Zeigen der 5. Gelben Karte regelt sich nach den Bestimmungen der §§ 9 und 10a RuVO.
Zur Aufrechterhaltung der sportlichen Disziplin oder eines geordneten Rechtswesens kann durch den Vorsitzenden des zuständigen Rechtsorgans bei Verstößen gegen die Satzung und die Ordnungen des WFLV eine vorläufige Maßnahme ausgesprochen werden.
(2) – (7) unverändert.
Spielordnung
§ 3 Automatische Sperre
(1) Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch für die nächsten zwei Wochen, höchstens jedoch für zwei Pfl ichtspiele seines Vereins gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Diese Regelung gilt auch für das Zeigen der roten Karte vor oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld.
Von dieser Regelung ausgenommen ist der Feldverweis eines Spielers nach Zeigen der zweiten gelben Karte in Verbindung mit der roten Karte („gelb-rote Karte“).
Die Sonderregelung für die Regionalliga West und die Frauen Regionalliga West gemäß § 10 a RuVO/WFLV bleibt hiervon unberührt.
(2) Das Nähere regelt die Rechts- und Verfahrensordnung des WFLV.
Die automatische Sperre eines Spielers nach einem Feldverweis wegen der Roten Karte, der Gelb/Roten Karte oder nach Zeigen der 5. Gelben Karte regelt sich nach den Bestimmungen der §§ 9 und 10a RuVO.
§ 11 Umfang der Spielerlaubnis
(1) – (10) unverändert.
(11) Spieler, die zum Zeitpunkt des fünftletzten Punktespiels der unteren Mannschaft Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den letzten vier Punktespielen und nachfolgenden Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Ausgenommen sind die Spieler einer höheren Mannschaft, die mindestens sechs Wochen vor dem viertletzten Punktespiel der unteren Mannschaft in der höheren Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Diese Frist beginnt bei Sperrstrafen erst nach Ablauf der Sperre. Die Spielberechtigung für die letzten vier Punktespiele und nachfolgende Entschaft auch dann bestehen, wenn er während dieser Zeit einer höheren in der nächsthöheren Mannschaft eingesetzt wird. Die Schutzfrist nach Abs. 5 entfällt.
§ 45 Spielerwechsel
(1) Bei allen Pflichtspielen unterhalb der NRW-Liga (ab 01.07.2012: Regionalliga West) dürfen während der gesamten Spieldauer drei Spieler ausgewechselt werden. Die-
ser Austausch ist an keine Voraussetzung gebunden. Ein bereits ausgewechselter Spieler darf nicht mehr ins Spiel zurückkehren. Die eingewechselten Spieler sind nach dem Spiel ordnungsgemäß in das Spielberichtsformular einzutragen. Ein des Feldes verwiesener Spieler darf nicht ersetzt werden.
Die Landesverbände können für den Bereich der Kreisligen C und D ein wiederholtes Ein- und Auswechseln von Spielern zulassen.
Diese Änderung tritt zum 1.7.2013 in Kraft.
Rechts- und Verfahrensordnung
§ 9 Automatische Sperre
(1) Ein vom Schiedsrichter auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist automatisch für die nächstfolgenden zwei Wochen für alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für zwei Pflichtspiele der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, seines Vereins gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf.
Diese Regelung gilt auch für das Zeigen der Roten Karte vor oder nach dem Spiel auf dem Spielfeld.
Von dieser Regelung ausgenommen ist der Feldverweis eines Spielers nach Zeigen der zweiten gelben Karte in Verbindung mit der roten Karte. In diesem Fall ist der Spieler des Feldes verwiesen und für den Rest der Spielzeit dieses Spiels gesperrt.
Wird ein Spieler infolge zweier Verwarnungen im selben Spiel durch Zeigen der Gelb/Roten Karte des Feldes verwiesen, so ist er automatisch für die nächstfolgende Woche für
alle Spiele seines Vereins, höchstens jedoch für ein Pflichtspiel der Mannschaft, in der der Feldverweis erfolgte, gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer besonderen Benachrichtigung bedarf.
Die Sonderregelung für die Regionalliga West und die Frauen-Regionalliga West gemäß § 10 a RuVO/WFLV bleibt hiervon unberührt.
(2) – (5) unverändert.
Die Änderungen zu Unterabsatz 2 treten zum 1.7.2013 in Kraft
§ 10 Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen
(1) - (3) unverändert.
(4) Eine Sperre, die wegen eines Feldverweises in einem Pokalspiel auf Verbandsebene oder in einem Freundschaftsspiel erfolgt ist, bleibt für die Einsatzberechtigung in den Relegationsspielen um den Aufstieg zur 3. Liga (§ 55b SpO/DFB) ohne Wirkung.
Eine Sperre, die wegen eines Feldverweises in einem Punktespiel oder in einem Freundschaftsspiel erfolgt ist, bleibt für die Einsatzberechtigung in Spielen um den DFB-Vereinspokal (§ 46 Nr. 2 SpO/DFB) ohne Wirkung.