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    Foren-Übersicht -> Regelecke -> Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Autor Beiträge
micha    Offline
Administrator
Themenstarter


Angemeldet: 27.02.2007
Beiträge: 8718
Verein: kein Verein

 

#1 - Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Aus aktuellem Anlass und da ich immer wieder Anfragen diesbezüglich per PN bekomme, möchte ich hier nochmal ein paar Sachverhalte der Spielordnung bezüglich des "Festspielens" bzw. der Spielberechtigung in Reserveteams erklären.

Konkret geht es hier um den späten Saisonstart der D-Ligen im Kreis Arnsberg. Zunächst nochnmal der Abschnitt der Spielordnung, der hier für die Spielberechtigung der Spieler in den D-Liga Teams (2. und 3. Mannschaften) relevant ist:

SpO, §11 Umfang der Spielerlaubnis hat folgendes geschrieben:

(2) Die Spieler werden durch ihren berechtigten Einsatz in einem Pflichtspiel der höheren oder unteren Mannschaft Spieler der jeweiligen Mannschaft.

(3) Spieler einer unteren Mannschaft können an Pflichtspielen einer höheren Mannschaft jederzeit teilnehmen. Durch ihren Einsatz werden sie Spieler der höheren Mannschaft.

(4) Spieler einer höheren Mannschaft können an Pflichtspielen einer unteren Mannschaft erst nach Ablauf einer Schutzfrist gemäß Absatz 5 teilnehmen. Mit dem berechtigten Einsatz werden sie Spieler der unteren Mannschaft. Absatz 9 bleibt unberührt.

(5) Die Schutzfrist beginnt unmittelbar nach dem Spieleinsatz und endet nach Ablauf der folgenden fünf Tage. Bei Sperrstrafen beginnt die Schutzfrist erst nach Ablauf der Sperre.

(6) Jeder Verein darf in einem Pflichtspiel bis zu vier Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen. Unter diesen Spielern dürfen höchstens zwei Spieler sein, die am 1.7. des Jahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23). Werden mehr als vier Spieler oder mehr als zwei Ü-23-Spieler eingesetzt, so gelten alle diese Spieler als unberechtigt eingesetzt und bleiben Spieler der höheren Mannschaft.

(7) Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben Leistungsklasse, finden die Bestimmungen der Absätze 2 bis 6 entsprechende Anwendung. Den Rang dieser Mannschaften haben die Vereine vor Beginn der Spielzeit verbindlich festzulegen.

Die Frage, die in Bezug auf die Arnsberger D-Ligen, in den letzten Tagen häufig gestellt wurde, ist:

Darf ich wirklich nur maximal 4 Spieler in der D-Liga Reservemannschaft einsetzen, welche schon in den ersten Saisonspielen in einer der oberen Mannschaften gespielt haben?

Die Antwort ist: ja. Dabei muss man sogar noch die "U23 Regel" beachten (Absatz 6), nach der nur 2 Spieler eingesetzt werden dürfen, die vor dem 1. Juli dieses Jahres 23 geworden sind. Es dürfen also nur 2 Spieler eingesetzt werden, die in dieser Saison schon Pflichtspiele in höheren Teams bestritten haben und vor dem 1. Juli 23 Jahre oder älter waren. 2 weitere Spieler, die schon gespielt haben dürfen eingesetzt werden, wenn sie vor dem 1.7. nicht 23 Jahre alt waren. Der letzte Einsatz dieser Spieler in der höheren Mannschaft muss mehr als 5 Tage her sein.

Wenn diese 4 Spieler dann berechtigt in der D-Liga Reserve eingesetzt wurden, werden sie Spieler dieser Mannschaft und dürfen dort weiterhin ohne Auflagen eingesetzt werden (solange sie nicht zwischendurch wieder in einer oberen Mannschaft spielen und dadurch Spieler dieses Teams werden). Mann kann dann im zweiten Spiel 4 weitere Spieler von "oben" berechtigt einsetzen usw..

Falls weitere Fragen zu dem Thema sind, können wir sie in diesem Thema klären.


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  07.09.2012 - 09:50 Uhr
 
MichaelT   
Benutzer existiert nicht mehr!



#2 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung

  07.09.2012 - 10:54 Uhr
 
Raul    Offline
Leistungsträger


Angemeldet: 08.11.2010
Beiträge: 266
Verein: SSV Allendorf




#3 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Wichtig finde ich zusätzlich noch diesen Punkt, der für die letzten 5 Saisonspiele wichtig ist:

(11) Spieler, die zum Zeitpunkt des fünftletzten Punktespiels der unteren Mannschaft Spieler der höheren Mannschaft sind, dürfen in den letzten vier Punktespielen und nachfolgenden Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden. Die Spielberechtigung für die letzten vier Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele bleibt für den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn er während dieser Zeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt wird.

Das heißt konkret: Spieler die zum Zeitpunkt des 5. letzten Saisonspiels in der unteren Mannschaft berechtig eingesetzt werden, dürfen weiterhin in der unteren Mannschaft spielen. Für diese Spieler entfällt ab dann die Festspielregel. Sie dürfen ohne eine bestimmte Frist einzuhalten in der oberen sowie unteren Mannschaft jederzeit spielen. Spieler die zu dem Zeitpunkt des 5. letzten Saisonspiels nicht die Berechtigung haben in der unteren Mannschaft zu spielen, dürfen in den letzten 4 Spielen der unteren MS nicht mehr eingesetzt werden.

Gruß Raúl

  07.09.2012 - 12:21 Uhr
 
micha    Offline
Administrator
Themenstarter


Angemeldet: 27.02.2007
Beiträge: 8718
Verein: kein Verein

 

#4 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Du hast vollkommen recht. Allerdings ging es hier ja um den speziellen Fall (obere Mannschaften sind schon lange in der Saison, untere Mannschaften starten später). Deshalb habe ich das hier nicht aufgenommen. Das wäre dann ein weiterer Fall für ein neues Thema.


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  07.09.2012 - 12:25 Uhr
 
Megi    Offline
Reservespieler


Angemeldet: 27.03.2011
Beiträge: 100
Verein: FC BW Wickrathhahn




#5 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

micha mal eine Frage...Bei uns hier im Kreis MG, hat ein Spieler der ersten mannschaft am Sonntag 1. gespielt und Mi. 2.Mannschaft...Es ist klar dass er das ned darf nur jetzt meinen Leute der dürfte nicht spielen in der 1. jetzt Sonntag...Weisst über sowas was? Nen Spieler von uns meint das würde in der Satzung des Westdeutschen Fußballverbandes stehen.


*Offtopic* Kannst du das Emblem hier einbauen, dass ich es benutzen kann? :P

http://community.fussball.de/de/verein/fc-blau-weiss-wickrathhahn/22004028.html


Dieser Beitrag wurde zuletzt geändert von Megi - 15.09.2012 - 18:43 Uhr
  15.09.2012 - 18:40 Uhr
 
micha    Offline
Administrator
Themenstarter


Angemeldet: 27.02.2007
Beiträge: 8718
Verein: kein Verein

 

#6 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Nochmal zum genauen Verständnis:

Er hat letzten Sonntag in der 1. Mannschaft gespielt, dann am Mittwoch in der 2. Mannschaft (unberechtigt - Punkte weg). Jetzt soll er morgen in der 1. Mannschaft spielen?

Dann gilt §11, Absatz 3 der Spielordnung:

Spielordnung hat folgendes geschrieben:
Spieler einer unteren Mannschaft können an Pflichtspielen einer höheren Mannschaft jederzeit teilnehmen. Durch ihren Einsatz werden sie Spieler der höheren Mannschaft.

Wenn ich dich also richtig verstanden habe, dürfte einem Einsatz in der 1. Mannschaft nichts im Wege stehen. Es sei denn er ist aus einem anderen Grund gesperrt (rote Karte o. andere Sperre).


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  15.09.2012 - 18:47 Uhr
 
Megi    Offline
Reservespieler


Angemeldet: 27.03.2011
Beiträge: 100
Verein: FC BW Wickrathhahn




#7 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Ja richtig...Die Punkte sind noch nicht weg, aber der Gegner hat wohl Protest eingelegt.

Deshalb bin ich auch etwas erstaunt, dass der Trainer sagt, der dürfte ned spielen.

  15.09.2012 - 18:52 Uhr
 
micha    Offline
Administrator
Themenstarter


Angemeldet: 27.02.2007
Beiträge: 8718
Verein: kein Verein

 

#8 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Ich sehe da kein Problem. Eigentlich ist nämlich § 3 nicht einmal nötig, da der Spieler am Mittwoch gar nicht berechtigt eingesetzt wurde. Er ist also immernoch Spieler der 1. Mannschaft und in jedem Fall einsetzbar.

P.S.: Der Verein ist angelegt. Muss ihn nur noch im Profil einstellen.


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  15.09.2012 - 18:55 Uhr
 
Megi    Offline
Reservespieler


Angemeldet: 27.03.2011
Beiträge: 100
Verein: FC BW Wickrathhahn




#9 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

So nochmal den Paragraphen rausgesucht, worauf dei sich beziehen: WFLV Spielordnung §44 (3)

Für mich heißt das aber eher, wenn der für den Verein nicht spielberechtigt ist. Hier genauer Wortlaut:

Ein Spiel wird auch dann für eine Mannschaft als verloren und
der anderen Mannschaft als gewonnen gewertet, wenn diese
Mannschaft einen Spieler ohne Spielberechtigung hat
teilnehmen lassen und die Voraussetzungen für eine
Anwendung des § 44 nicht gegeben sind, es sei denn, den
Verein trifft hieran kein eigenes oder zurechenbares
Verschulden. Wird ein Spiel hiernach gewertet, so bewirkt dies
Punktverlust und Wertung gem. Abs. 1 auch für alle diesem
Spiel folgende Spiele, in denen der betroffene Verein den
Spieler bis zur Entscheidung durch das Rechtsorgan eingesetzt
hat, es sei denn, den Verein trifft hieran kein eigenes oder
zurechenbares Verschulden. Trifft den Verein kein Verschulden,
so sind die gewonnenen Spiele nicht zu werten und zu
wiederholen. Bei unentschiedenen Spielen und bei mit weniger
als zwei Toren Unterschied vom Spielgegner gewonnenen
Spielen geschieht das nur auf Antrag des Spielgegners. Der
Antrag muss innerhalb von zehn Tagen nach Veröffentlichung
der Entscheidung in den Amtlichen Mitteilungen bei der
zuständigen Verwaltungsstelle gestellt werden.

P.S. Danke, auch wenn ich mich nach einem Jahr immernoch nicht mit Blau und Weiss anfreunden kann :D

  15.09.2012 - 19:03 Uhr
 
micha    Offline
Administrator
Themenstarter


Angemeldet: 27.02.2007
Beiträge: 8718
Verein: kein Verein

 

#10 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Ich denke nicht, dass der § in dem Fall Anwendung findet. Der Spieler IST ja für die 1. Mannschaft spielberechtigt. Hier wird auch nicht auf eine Entscheidung, sondern nur auf eine Wertung gewartet (wenn man es genau nimmt).


Dieser Beitrag wurde zuletzt geändert von micha - 15.09.2012 - 19:11 Uhr
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  15.09.2012 - 19:10 Uhr
 
MichaelT   
Benutzer existiert nicht mehr!



#11 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

In der Ersten MAnnschaft darf der Spieler immer spielen !!!

  15.09.2012 - 21:42 Uhr
 
DiMZ    Offline
Ergänzungsspieler


Angemeldet: 14.06.2012
Beiträge: 166
Verein: SV Hüsten 09




#12 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Ich hab zu der Festspielregel mit den 5 letzten Punktspielen ein Frage:

Da ja im Moment viele Spiele ausfallen und entsprechend nachgeholt werden müssen kann es ja durchaus sein das diese Nachholspiele zum Ende der Saison hin gespielt werden.

Gehören diese Spiele dann zu den 5 letzten Punktspielen oder richtet sich die Regelung nur nach den letzten 5 Spieltagen?

Beispiel:
Spieltag 20
Nachholspiel v. Spieltag 15
Spieltag 21
Spieltag 22
Spieltag 23
Spieltag 24

Spielt man sich jetzt am Spieltag 20 fest oder erst am Nachholspieltag weil dieser ja später ist?

Danke!


Dieser Beitrag wurde zuletzt geändert von DiMZ - 14.03.2013 - 09:47 Uhr
  14.03.2013 - 09:46 Uhr
 
MichaelT   
Benutzer existiert nicht mehr!



#13 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Es gelten immer die letzten 5 Spiele, ein Nachholspieltag ist ja auch ein Spieltag !!

Also nicht der 20. Spieltag , sondern das 5. Letzte Spiel der Mannschaft.

In diesem besagten 5. letzten Spiel muss ein Spieler für die untere Mannschaft spielberechtigt sein, das heisst er muss vorher schon die Spielberechtigung für die Untere Mannschaft erlangt haben und danach nicht mehr in der oberen gespielt haben, oder aber er muss am 5. letzten Spieltag zumindest 1 Sekunde eingewechselt worden sein!!

Nur dann darf er die letzten 4 Spiele in der unteren MAnnschaft bestreiten !!

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung

  14.03.2013 - 09:51 Uhr
 
carstenk    Offline
Leistungsträger
Moderator

Angemeldet: 22.04.2008
Beiträge: 263
Verein: BW Dedinghausen




#14 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Zitat:
Spieler, die zum Zeitpunkt des fünftletzten Punktespiels der
unteren Mannschaft Spieler der höheren Mannschaft sind,
dürfen in den letzten vier Punktespielen und nachfolgenden
Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr
eingesetzt werden. Die Spielberechtigung für die letzten vier
Punktespiele und nachfolgende Entscheidungsspiele bleibt für
den Spieler der unteren Mannschaft auch dann bestehen, wenn
er während dieser Zeit in einer höheren Mannschaft eingesetzt
wird

Als Antwort auf exakt die selbe Frage hat ein Verantwortlicher mir den Abschnitt ganz langsam vorgelesen und mich dann gefragt wo ich das Wort Spieltag gesehen haben will :-)

Also wie MichaelT es schon geschrieben hat: Es zählen die tatsächlich auszutragenen Spiele der unteren Mannschaft.
Sollte am Saisonende eine Mannschaft kurzfristig zurückziehen, gegen die die untere Mannschaft noch spielen muss, wird es interessant.

  14.03.2013 - 12:45 Uhr
 
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MichaelT   
Benutzer existiert nicht mehr!



#15 - Re: Festspielregel/Spielberechtigung - später Saisonstart in einzelnen unteren Ligen

Carsten dann wird es nicht interessant :-)

Solltfe innerhalb der letzten 5 Spieltage eine Mannschaft zurück ezogen werden, oder aufgrund anderer Sachen ausgeschlossen werden ( 3 mal Nichtantritt oder so) , so werden die Spiele an den letzten 5 Spieltagen mit 2:0 Toren und 3 Punkten gewertet.

Die Spiele gelten also als ausgetragen !!

Daher bleibt auch alles beim alten !!

  14.03.2013 - 16:32 Uhr
 

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